Reduktion unternehmerischer Haftungsrisiken
Wir informieren Sie über oftmals unbekannte unternehmerische Haftungsfallen und zeigen Ihnen, wie Sie diese vermeiden können.
Die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder GmbH & Co. KG wird von Unternehmern häufig aus dem Grund gewählt, dass eine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen erreicht wird. Es wird angenommen, dass durch die Gründung der Gesellschaft automatisch eine Haftung mit dem Privatvermögen ausgeschlossen wird.
Diese Ansicht gilt aber nur bedingt, denn das Haftungsrisiko wird meist nur verlagert: Weg von den Gesellschaftern, hin zu den Geschäftsführern.
Tatsächlich unterliegen die Geschäftsführer zahlreichen – oft nur wenig bekannten – Haftungsgefahren bzw. Haftungsrisiken. Schließlich vertreten Geschäftsführer die GmbH nach außen und sind der Gesellschaft im Innenverhältnis verpflichtet.
Wir beraten Sie in Kooperation mit unserem Fachanwalt für Gesellschaftsrecht darüber, wie Sie Ihre Haftungsrisiken minimieren können, um sich selbst abzusichern.
Oft sind sich Gesellschafter und Geschäftsführer über deutliche Haftungslücken nicht im Klaren. In unseren Vorträgen informieren wir Sie über diese und helfen sie zu schließen.
Der Vortrag war auch für Steuerberater sehr empfehlenswert. Ich werde meine Mandanten noch mehr auf die Probleme bei der Geschäftsführung [und deren Haftungsrisiken] hinweisen.
Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und informieren Sie individuell in einem unverbindlichen Beratungsgespräch über Ihre Möglichkeiten.