Reduktion unternehmerischer Haftungsrisiken

Wir infor­mieren Sie über oftmals unbe­kannte unter­neh­me­rische Haf­tungs­fallen und zeigen Ihnen, wie Sie diese ver­meiden können.

Die Rechtsform der Gesell­schaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder GmbH & Co. KG wird von Unter­nehmern häufig aus dem Grund gewählt, dass eine Haf­tungs­be­schränkung auf das Gesell­schafts­ver­mögen erreicht wird. Es wird ange­nommen, dass durch die Gründung der Gesell­schaft auto­ma­tisch eine Haftung mit dem Pri­vat­ver­mögen aus­ge­schlossen wird.

Diese Ansicht gilt aber nur bedingt, denn das Haf­tungs­risiko wird meist nur ver­lagert: Weg von den Gesell­schaftern, hin zu den Geschäftsführern.

Tat­sächlich unter­liegen die Geschäfts­führer zahl­reichen – oft nur wenig bekannten – Haf­tungs­ge­fahren bzw. Haf­tungs­ri­siken. Schließlich ver­treten Geschäfts­führer die GmbH nach außen und sind der Gesell­schaft im Innen­ver­hältnis verpflichtet.

Wir beraten Sie in Koope­ration mit unserem Fach­anwalt für Gesell­schafts­recht darüber, wie Sie Ihre Haf­tungs­ri­siken mini­mieren können, um sich selbst abzusichern.

Oft sind sich Gesell­schafter und Geschäfts­führer über deut­liche Haf­tungs­lücken nicht im Klaren. In unseren Vor­trägen infor­mieren wir Sie über diese und helfen sie zu schließen.

Der Vortrag war auch für Steu­er­be­rater sehr emp­feh­lenswert. Ich werde meine Man­danten noch mehr auf die Pro­bleme bei der Geschäfts­führung [und deren Haf­tungs­ri­siken] hinweisen.

K.H. Peter

Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und infor­mieren Sie indi­vi­duell in einem unver­bind­lichen Bera­tungs­ge­spräch über Ihre Möglichkeiten.