So lösen Sie Her­aus­for­de­rungen mit Pensions­zusagen in Ihrem Unter­nehmen – gemäß Ihren Wün­schen und zu Ihrem Vorteil

Die Wirt­schafts­kanzlei Bernhardt & Kol­legen bietet Ihnen indi­vi­duelle Lösungs­an­sätze, um pro­blem­be­haftete oder unter­deckte Pensions­zusagen so zu struk­tu­rieren, dass sie nicht weiter ihr Unter­nehmen belasten und Sie ent­spannt Ihrem Ruhe­stand ent­ge­gen­sehen können.

Pensions­zusagen (Direkt­zu­sagen) wurden in der Ver­gan­genheit häufig ein­ge­richtet, um die damals noch hohe Kör­per­schafts­steuer zu umgehen.

Heute sind diese aus vie­lerlei Gründen oft eine erheb­liche Belastung in der Bilanz vieler Unter­nehmen. Der Haupt­grund ist eine Unter­de­ckung: In vielen Fällen wurde stan­dard­mäßig ein klas­si­sches Ver­si­che­rungs­produkt zur spä­teren Aus­fi­nan­zierung abge­schlossen. Zum dama­ligen Zeit­punkt wurde eine meist zu hohe Ver­zinsung in Höhe von 6 bis 8 % zugrunde gelegt, welche sich in den ver­gan­genen 20 Jahren nicht ein­ge­stellt hat. Dadurch steht in diesen Fällen nicht genügend Kapital von der GmbH für die spätere zuge­sagte Ren­ten­ver­pflichtung an den Geschäfts­führer zur Verfügung.

Bei Verkauf des Unter­nehmens, Aus­scheiden des Geschäfts­führers oder bei der Ver­handlung von Kre­dit­kon­di­tionen kann diese Belastung in der Bilanz zu erheb­lichen Pro­blemen führen.

Wir erar­beiten mit Ihnen eine bezahlbare Lösung, um dieses Problem im Vorfeld aus dem Weg zu räumen, damit Sie sich voll­kommen auf das ope­rative Geschäft kon­zen­trieren können.

Diese Fragen stellen sich Geschäfts­führer und Unternehmer

Typische Her­aus­for­de­rungen
von Pensions­zusagen

Die Bernhardt & Kol­legen Wirt­schafts­kanzlei bietet

Maß­ge­schnei­derte Lösungen
für Pensions­zusagen

Unter­nehmer wie Steu­er­be­rater beten uns auf­grund diverser ange­bo­tener Lösungs-Kon­zepte häufig um Rat. Aus unserer Erfahrung sind die häu­figsten Lösungs­kon­zepte leider keine Lösungen, sondern mit vielen Nach­teilen für das Unter­nehmen und den Gesell­schafter-Geschäfts­führer ver­bunden. Wir beraten Sie gerne unverbindlich über emp­feh­lens­werte Kon­zepte, die Ihre Inter­essen, Mög­lich­keiten und Wünsche berücksichtigen.

Sze­nario #1

Nach­fol­ge­planung oder Verkauf

Möchten Sie die Übergabe Ihres Unter­nehmens an die nächste Gene­ration oder Dritte vor­be­reiten, so sollte eine bestehende Pensions­zusage und die damit ver­bundene Ver­pflichtung für das Unter­nehmen aus­ge­lagert werden.

Sze­nario #2

Geschäfts­aufgabe bei bestehender Pensionszusage

Für eine Geschäfts­aufgabe trotz bestehender Pensions­zusage gibt es unter­schied­liche Lösungswege, von denen einige erheb­liche Steu­er­lasten ver­ur­sachen. In einem per­sön­lichen Gespräch finden wir heraus, welcher Lösungs­ansatz der richtige Weg für Sie ist.

Sze­nario #3

Dro­hende bilan­zielle Über­schuldung durch Pensionszusage-Verpflichtungen

Möchten Sie die Übergabe Ihres Unter­nehmens an die nächste Gene­ration oder Dritte vor­be­reiten, so sollte eine bestehende Pensions­zusage und die damit ver­bundene Ver­pflichtung für das Unter­nehmen aus­ge­lagert werden.

Sze­nario #4

Insol­venz­schutz, Absi­cherung und Haf­tungs­frei­stellung des Pensionsvermögens

Ent­gegen der land­läu­figen Meinung unter­liegen die Reserven für die Pensions­zusage eines Gesell­schafter-Geschäfts­führers leider nicht eines Insolvenz-Schutzes.

Um diesem und anderen Risiken zu ent­gehen, gibt es Mög­licheiten, das Pen­si­ons­ver­mögen vom ope­ra­tiven Geschäft zu trennen, so dass Sie auch im Notfall nicht auf Ihre Alters­ver­sorgung ver­zichten müssen.

Ver­ein­baren Sie jetzt einen
unver­bind­lichen Ana­ly­se­termin

Unsere Pensions­zusage-Spe­zia­listen infor­mieren Sie über die mög­lichen Lösungswege, deren Vor- und Nach­teile in ein­fachen und ver­ständ­lichen Worten in einem unver­bind­lichen Beratungsgespräch.

Fragen Sie noch heute einen Termin an!

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Ob Unter­neh­mens­verkauf, Nach­fol­ge­re­gelung oder wirt­schaft­liche Eng­pässe bis hin zu einer erdrü­ckenden Nach­schuss­pflicht bei Ihrer Rück­de­ckungs­ver­si­cherung: Wir helfen Ihnen, einen bezahl­baren Weg bei der Berei­nigung von Pensions­zusagen zu beschreiten.

Dipl.-Ing.-Ök. Peter Flemming