Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung und Statusfeststellung
Seit 2004 haben wir uns gemeinsam mit unseren Juristen auf Fragen der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Gesellschafter-Geschäftsführern spezialisiert.
Die sozialversicherungsrechtliche Thematik ist ein heikles Thema. Sie beinhaltet enorme Haftungsrisiken, berührt viele weitere rechtliche Themenfelder und ist ständigen Gesetzesänderungen unterworfen.
Als Spezialisten für die Abwicklung von sozialversicherungsrechtlichen Beurteilungen bieten wir unseren Mandanten individuell maßgeschneiderte Konzepte und fachkundige Begleitung – sowohl in der vorbereitenden Beratung, im Prozess der Statusfeststellung als auch bei zukünftigen Änderungen.
Stets sind wir über die aktuelle Verwaltungspraxis und die Rechtsprechung informiert und stehen Ihnen mit jahrelanger Erfahrung und unserem speziellen Fachwissen mit Rat und Tat zur Seite.
Im Laufe der Jahre sind wir nicht nur eine wichtige Anlaufstelle für die Betroffenen selbst geworden, sondern auch Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte und ihre Berufsverbände greifen regelmäßig auf unsere Spezialisten zurück.
Machen Sie unser Wissen zu Ihrem Vorteil!
In den vergangenen 19 Jahren haben wir zahlreiche Statusfeststellungsverfahren erfolgreich für unsere Mandanten durchgeführt und sind durch unsere ständigen Aktivitäten stets auf dem neuesten rechtlichen Stand.
Häufige Fragen unserer Mandanten
Kann man etwas gegen eine drohende Nachzahlung an die Rentenversicherung tun?
Die Deutsche Rentenversicherung DRV hat Sie darüber informiert, dass sie eine Prüfung auf Rentenversicherungspflicht durchführen wird. Sollte diese Prüfung ergeben, dass bei Ihnen eine Rentenversicherungspflicht besteht, drohen erhebliche Nachzahlungen – denn die ausstehenden Beiträge werden rückwirkend für die letzten 4 Kalenderjahre plus das laufende Kalenderjahr erhoben.
In einigen Fällen, insbesondere wenn es sich um die mögliche Rentenversicherungspflicht eines Gesellschafters oder Geschäftsführers handelt, kann ein Befund auf eine bestehende Rentenversicherungspflicht falsch sein.
Ein inkorrekter Bescheid kann angefochten werden, wodurch die Forderungen hinfällig werden.
Wie soll man verfahren, wenn die Deutsche Rentenversicherung (DRV) eine Prüfung anordnet?
Man sollte bereits im Vorfeld Problemfälle aufgreifen und einer rechtlichen Prüfung durch einen spezialisierten Berater unterziehen – insbesondere im Bereich des Sozialversicherungsstatus als Gesellschafter oder Geschäftsführer. In diesen Bereichen prüft der Prüfdienst der Sozialversicherungsträger regelmäßig und hier bestehen erfahrungsgemäß auch die meisten Fehler. Durch ein frühes Aufgreifen der Fälle kann man im Rahmen der rechtlich zulässigen Möglichkeiten bereits gestaltend tätig werden und damit Probleme noch rechtzeitig beseitigen, bevor diese von der Deutschen Rentenversicherung aufgegriffen werden und zu erheblichen Nachzahlungen führen.
Wie soll man verfahren, wenn eine Anhörung von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erlassen wird?
Eine Anhörung kann nicht mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden, da es sich nur um eine Vorankündigung handelt. Auf die Anhörung der DRV sollte innerhalb der vorgegebenen Frist (meistens 2 – 3 Wochen) zwingend geantwortet werden. Sollte dies nicht möglich sein, gewährt die Behörde auf Antrag eine entsprechende Fristverlängerung. Im Rahmen der Anhörung sollten alle Kriterien vorgetragen werden, die die Behörde von der angekündigten Entscheidung abbringen kann. Hier ist dringend die Beauftragung eines rechtskundigen Beraters notwendig, da im Falle einer Verbescheidung die Forderung sofort fällig und vollstreckbar wird.
Wie soll man verfahren, wenn ein Bescheid von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erlassen wird?
Sollte ein Bescheid erteilt werden, empfiehlt sich auf jeden Fall die Konsultation eines spezialisierten rechtskundigen Vertreters. Bevor ein Forderungsbescheid des Prüfdienstes ergeht, wird in der Regel eine Anhörung erlassen, die die Rechtshandlung bereits ankündigt. Gegen den Bescheid kann man innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch erheben und den Inhalt angreifen. Die Beitragsforderungen sind in der Regel sofort vollstreckbar. Es ist insoweit zu prüfen, ob ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden kann und ob dies sinnvoll ist.
Kann man sein Geld wieder zurückbekommen, wenn man die Forderungen schon beglichen hat?
Grundsätzlich sind die Beitragsnachforderungen im Rahmen eines Bescheides sofort vollstreckbar, sofern nicht die Aussetzung der Vollziehung gewährt wird. Die bezahlten Beiträge werden von der Einzugsstelle wieder zurückerstattet, falls sich die Forderung als unbegründet herausstellt.
Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und informieren Sie individuell in einem unverbindlichen Beratungsgespräch über Ihre Möglichkeiten.