Sozial­versicherungs­rechtliche Beur­teilung und Statusfeststellung

Seit 2004 haben wir uns gemeinsam mit unseren Juristen auf Fragen der sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­lichen Beur­teilung von Gesell­schafter-Geschäfts­führern spezialisiert.

Die sozial­versicherungs­rechtliche The­matik ist ein heikles Thema. Sie beinhaltet enorme Haf­tungs­ri­siken, berührt viele weitere recht­liche The­men­felder und ist stän­digen Geset­zes­än­de­rungen unterworfen.

Als Spe­zia­listen für die Abwicklung von sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­lichen Beur­tei­lungen bieten wir unseren Man­danten indi­vi­duell maß­ge­schnei­derte Kon­zepte und fach­kundige Begleitung – sowohl in der vor­be­rei­tenden Beratung, im Prozess der Status­fest­stellung als auch bei zukünf­tigen Änderungen.

Stets sind wir über die aktuelle Ver­wal­tungs­praxis und die Recht­spre­chung infor­miert und stehen Ihnen mit jah­re­langer Erfahrung und unserem spe­zi­ellen Fach­wissen mit Rat und Tat zur Seite.

Im Laufe der Jahre sind wir nicht nur eine wichtige Anlauf­stelle für die Betrof­fenen selbst geworden, sondern auch Wirt­schafts­prüfer, Steu­er­be­rater, Rechts­an­wälte und ihre Berufs­ver­bände greifen regel­mäßig auf unsere Spe­zia­listen zurück.

Machen Sie unser Wissen zu Ihrem Vorteil!

In den ver­gan­genen 19 Jahren haben wir zahl­reiche Sta­tus­fest­stel­lungs­ver­fahren erfolg­reich für unsere Man­danten durch­ge­führt und sind durch unsere stän­digen Akti­vi­täten stets auf dem neu­esten recht­lichen Stand.

Häufige Fragen unserer Mandanten

Kann man etwas gegen eine dro­hende Nach­zahlung an die Ren­ten­ver­si­cherung tun?

Die Deutsche Ren­ten­ver­si­cherung DRV hat Sie darüber infor­miert, dass sie eine Prüfung auf Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht durch­führen wird. Sollte diese Prüfung ergeben, dass bei Ihnen eine Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht besteht, drohen erheb­liche Nach­zah­lungen – denn die aus­ste­henden Bei­träge werden rück­wirkend für die letzten 4 Kalen­der­jahre plus das lau­fende Kalen­derjahr erhoben.

In einigen Fällen, ins­be­sondere wenn es sich um die mög­liche Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht eines Gesell­schafters oder Geschäfts­führers handelt, kann ein Befund auf eine bestehende Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht falsch sein.

Ein inkor­rekter Bescheid kann ange­fochten werden, wodurch die For­de­rungen hin­fällig werden.

Wie soll man ver­fahren, wenn die Deutsche Ren­ten­ver­si­cherung (DRV) eine Prüfung anordnet?

Man sollte bereits im Vorfeld Pro­blem­fälle auf­greifen und einer recht­lichen Prüfung durch einen spe­zia­li­sierten Berater unter­ziehen – ins­be­sondere im Bereich des Sozi­al­ver­si­che­rungs­status als Gesell­schafter oder Geschäfts­führer. In diesen Bereichen prüft der Prüf­dienst der Sozi­al­ver­si­che­rungs­träger regel­mäßig und hier bestehen erfah­rungs­gemäß auch die meisten Fehler. Durch ein frühes Auf­greifen der Fälle kann man im Rahmen der rechtlich zuläs­sigen Mög­lich­keiten bereits gestaltend tätig werden und damit Pro­bleme noch recht­zeitig besei­tigen, bevor diese von der Deut­schen Ren­ten­ver­si­cherung auf­ge­griffen werden und zu erheb­lichen Nach­zah­lungen führen.

Wie soll man ver­fahren, wenn eine Anhörung von der Deut­schen Ren­ten­ver­si­cherung (DRV) erlassen wird?

Eine Anhörung kann nicht mit dem Rechts­behelf des Wider­spruchs ange­fochten werden, da es sich nur um eine Vor­ankün­digung handelt. Auf die Anhörung der DRV sollte innerhalb der vor­ge­ge­benen Frist (meistens 2 – 3 Wochen) zwingend geant­wortet werden. Sollte dies nicht möglich sein, gewährt die Behörde auf Antrag eine ent­spre­chende Frist­ver­län­gerung. Im Rahmen der Anhörung sollten alle Kri­terien vor­ge­tragen werden, die die Behörde von der ange­kün­digten Ent­scheidung abbringen kann. Hier ist dringend die Beauf­tragung eines rechts­kun­digen Beraters not­wendig, da im Falle einer Ver­be­scheidung die For­derung sofort fällig und voll­streckbar wird.

Wie soll man ver­fahren, wenn ein Bescheid von der Deut­schen Ren­ten­ver­si­cherung (DRV) erlassen wird?

Sollte ein Bescheid erteilt werden, emp­fiehlt sich auf jeden Fall die Kon­sul­tation eines spe­zia­li­sierten rechts­kun­digen Ver­treters. Bevor ein For­de­rungs­be­scheid des Prüf­dienstes ergeht, wird in der Regel eine Anhörung erlassen, die die Rechts­handlung bereits ankündigt. Gegen den Bescheid kann man innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Wider­spruch erheben und den Inhalt angreifen. Die Bei­trags­for­de­rungen sind in der Regel sofort voll­streckbar. Es ist insoweit zu prüfen, ob ein Antrag auf Aus­setzung der Voll­ziehung gestellt werden kann und ob dies sinnvoll ist.

Kann man sein Geld wieder zurück­be­kommen, wenn man die For­de­rungen schon beglichen hat?

Grund­sätzlich sind die Bei­trags­nach­for­de­rungen im Rahmen eines Bescheides sofort voll­streckbar, sofern nicht die Aus­setzung der Voll­ziehung gewährt wird. Die bezahlten Bei­träge werden von der Ein­zugs­stelle wieder zurück­er­stattet, falls sich die For­derung als unbe­gründet herausstellt.

Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und infor­mieren Sie indi­vi­duell in einem unver­bind­lichen Bera­tungs­ge­spräch über Ihre Möglichkeiten.